Schutzvereinbarung zur Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) im TSV Pielenhofen

Sportbetrieb

  • Umkleideräume werden nur nach Klopfen und Aufforderung von Personen betreten,
    die mit dem Trainingsbetrieb nicht unmittelbar zu tun haben.
  • Notwendige Körperberührung durch ÜbungsleiterInnen für sportartspezifische
    Hilfestellungen, Grifftechniken, Vorzeigen einer Technik, unterstützende Führung bei
    technischen Bewegungsabläufen usw. nur mit dem Einverständnis der minderjährigen
    Sportler/Innen. Eltern werden im Vorfeld über Hilfemaßnahmen bei der Sportart
    informiert, soweit sie diese nicht bereits kennen.
  • Erwachsene wohnen nur dem Duschen bei, wenn dies mit den Eltern besprochen und
    zwingend notwendig ist.
  • keine Besprechungen unter der Dusche oder während des Umziehens
  • Bei Einzeltraining wird möglichst immer das „Sechs-Augen-Prinzip“ und/oder das
    „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten

Gespräche, Treffen, Beziehungsarbeit

  • ÜbungsleiterInnen nehmen SportlerInnen nicht in ihren Privatbereich mit.
  • ÜbungsleiterInnen machen einzelnen Kindern- oder Jugendlichen keine Geschenke.
  • Bei vertraulichen Gesprächen gilt das Prinzip der offenen Tür bzw. der Sichtkontakt zu
    einer weiteren erwachsenen Person.
  • Klarheit im körperlichen Umgang miteinander. Körperkontakte nur in der
    „Öffentlichkeit“ der Gruppe
  • Körperliche Kontakte zur SportlerInnen (in den Arm nehmen, um zu trösten oder Mut
    zu machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das
    pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  • Keine Geheimnisse: ÜbungsleiterInnen teilen mit SportlerInnen keine Geheimnisse.
    Alle Absprachen, die ein Übungsleiter, oder eine Übungsleiterin mit Sportlern trifft,
    können öffentlich gemacht werden. Eine Ausnahme liegt z.B. dann vor, wenn ein
    Sportler sich mit einem Problem dem Übungsleiter anvertraut.
  • ÜbungsleiterInnen äußern keine sexistischen Bemerkungen und abwertenden
    Kommentare
  • Sexualisierte Kommentare und sexualisiertes Verhalten in der Sportgruppe, auch über
    die Sozialen Medien, werden umgehend in der Sportgruppe thematisiert.
    ÜbungsleiterInnen informieren nach Bedarf den Vereinsvorstand.

Digitale und soziale Medien

  • Es ist verboten, eine Person ohne deren Einwilligung an intimen Orten (z.B. Umkleide,
    Dusche, Schlafraum) zu fotografieren oder zu filmen. Auch mit Einwilligung sind Fotos
    an intimen Orten zu vermeiden.
  • Es ist verboten, Abbildungen (Fotos, Videos) einer Person ohne deren Einwilligung zu
    veröffentlichen, u.a. auch in Messenger-Diensten (wie What´s App oder Snapchat)
  • Aufnahmen von (einzelnen) Sportlern dürfen nur mit deren Einwilligung und zu
    offiziellen Vereinszwecken (z.B. Mannschaftsfoto, Wettkämpfe, Trainingsanalyse)
    gemacht werden. Nach Nutzung oder Weiterleitung an die Sportler sind die
    Aufnahmen vom privaten Gerät zu löschen. Für private Aufnahmen der Sportler wird
    ausschließlich das Gerät der Sportler verwendet. Anzüglich oder missverständliche
    Posen der Sportler sind zu vermeiden.
  • Kontaktdaten der Sportler werden nur für die Organisation des Sportbetriebs, jedoch
    nicht für private Zwecke, genutzt. Nach Beendigung der Übungsleitertätigkeit bzw.
    Verlassen der Sportler der Sportgruppe, müssen die Kontaktdaten der anvertrauten
    Person gelöscht werden.
  • Der Vereinsvorstand wählt eine angemessene Kommunikationsplattform, die für alle
    vereinsinternen Informationen verbindlich ist. Bei Kindern- und Jugendlichen unter 16
    Jahre läuft die Kommunikation auf der vom Verein gewählten Plattform über die
    Eltern
  • Sollte Kontakt zwischen Übungsleiter- und Sportler über die sozialen Medien
    stattfinden, muss dieser transparent gehandhabt werden. I.d.R. sollte er einsehbar
    über einen Gruppenchat laufen. Gehen Eins-zu Eins-Kontakte über die Organisation
    des Trainings hinaus, dann hat die Übungsleiterin / der Übungsleiter eine weitere
    vereinsverantwortliche Person zu informieren.
  • Übungsleiter stellen keinen Kontakt- bzw. Freundschaftsanfragen in den sozialen
    Medien an ihre Teilnehmer. Sie entscheiden reflektiert und transparent in Absprache
    mit den Vereinsverantwortlichen, unter welchen Voraussetzungen sie
    Kontaktanfragen ihrer Teilnehmer annehmen möchten.
  • Übungsleiter gestalten ihre (öffentlichen) Auftritte in den sozialen Medien so, dass
    ihre anvertrauten Sportler nicht mit jugendgefährdenden Inhalten konfrontiert
    werden.

Unser Ansprechpartner